vonOTS
OKTOBER 29, 2020
Am Sonntag, den 1. November, beginnt die situative Winterreifenpflicht. Spätestens dann sollten die mit M&S gekennzeichneten Pneus auf dem Auto montiert sein.
Wien (OTS) - Von 1. November bis 15. April des darauffolgenden Jahres schreibt, bei winterlichen Witterungsverhältnissen, der Gesetzgeber verpflichtend Winterreifen vor. Das bedeutet, wenn die Straße mit Schnee, Matsch oder Eis bedeckt ist, müssen Winterreifen am Fahrzeug montiert sein.
Nicht jeder Reifen ist ein geeigneter Winterreifen. Diese müssen den Anforderungen des Winters sowie des Gesetzgebers entsprechen. Dabei sind einige Punkte zu beachten. Als Winterreifen generell sind nur solche genehmigt, die mit der Kennzeichnung M+S, M.S., M&S bzw. M/S versehen sind. Auch Ganzjahresreifen haben diese Markierung und gelten somit gesetzlich als Winterreifen, allerdings darf auch bei diesen Reifen die Mindestprofiltiefe von 4 mm nicht unterschritten werden. „Die oftmals vorhandene Schneeflocke garantiert zudem, dass dieser Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen entwickelt und geprüft wurde. Weiter gilt zu beachten, dass man mit der bekannten 4er-Regel stets richtig und sicher unterwegs ist“, so Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ.
Diese Hilfestellung besagt:
Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall - bei Gefährdung - Strafen bis zu 5000 Euro verhängen. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. „Der ARBÖ empfiehlt, die Winterreifenpflicht unbedingt einzuhalten, da dadurch rechtliche Probleme leicht vermieden werden können“, so Mag. Martin Echsel, von der ARBÖ-Rechtsabteilung.
Quelle: OTS