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MÄRZ 06, 2023
Oldenburg/Aurich/Emden/Ostfriesland (ots) -
+++ Großraum Aurich und Umland: Rund 57 Liter an unversteuerten Liquids für E-Zigaretten durch Zollkontrolle sichergestellt +++ Steuerschaden von 9.200 Euro +++
Großraum Aurich und Umland: Rund 57 Liter an unversteuerten Liquids, dem dampferzeugenden Betriebsstoff für E-Zigaretten, stellten Zöllner der Emder Kontrolleinheit am vergangenen Montag (27.02.2023) bei der Überprüfung entsprechender Zubehörgeschäfte sicher.
"Bereits seit 1. Juli 2022 unterliegen die dampferzeugenden Substanzen zum Betrieb von E-Zigaretten, die sogenannten E-Liquids, der Tabaksteuer. Unversteuerte Altbestände mit Produktionsdatum vor diesem Zeitpunkt durften im Rahmen einer Übergangsfrist von den Händlern steuerfrei abverkauft werden. Diese Frist ist nun schon mehrere Wochen verstrichen", so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, zu den rechtlichen Hintergründen.
Die Zollkontrolleure stellten die in zwei Zubehörgeschäften aufgefundenen und offensichtlich unversteuerten Liquids umgehend sicher. Gegen die Betreiber der Ladengeschäfte wurden noch vor Ort Steuerstrafverfahren eingeleitet; für die zu entrichtende Tabaksteuer wurden Steuerbescheide erlassen.
Der festgestellte Steuerschaden beläuft sich auf rund 9.200 Euro. Ein Ladenbetreiber zahlte die Steuerschuld sofort.
Zusatzinformation:
Während bisher für den flüssigen Betriebsstoff von E-Zigaretten nur die Mehrwertsteuer erhoben wurde, ist seit dem 1. Juli 2022 eine zusätzliche Steuer von 16 Cent pro Milliliter fällig.
Produkte wie Basen, Nikotinshots, Aromen, Longfills, Shortfills und Fertigliquids unterliegen seitdem der Tabaksteuer und müssen mit entsprechenden Steuerzeichen versehen sein.
Der Abverkauf von Altbeständen dieser sogenannten E-Liquids war in einer Übergangfrist bis zum 13.02.2023 für den Einzelhandel steuerfrei möglich.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell