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AUGUST 31, 2020
Mettmann (ots) - Am Sonntag (30. August 2020) hat die Kreispolizeibehörde Mettmann bei gezielten Verkehrskontrollen in Mettmann und Velbert Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer überprüft.
Bei den Verkehrskontrollen im Zeitraum von 10 bis 18 Uhr war der Verkehrsdienst dabei auch wieder mit dem so genannten "ProVida"-Krad der Kreispolizeibehörde Mettmann im Einsatz. Bei dem seit vielen Jahren eingesetzten ProVida-Krad handelt es sich um ein speziell zur Verkehrsüberwachung umgerüstetes ziviles Motorrad der Kreispolizeibehörde Mettmann, welches in der Lage ist, Geschwindigkeitsüberschreitungen während der Fahrt festzustellen und beweiskräftig zu videografieren.
Insbesondere an den bekannten Motorrad-Hotspots auf dem Mettmanner Südring sowie im Neandertal in Velbert stellte der ProVida-Kradfahrer insgesamt 15 zum Teil schwerwiegende Verstöße fest und videografisch festgehalten.
Darunter waren sechs Geschwindigkeitsverstöße - drei davon waren auf dem Sürding derart zu schnell gefahren, dass auf die Fahrer allesamt ein einmonatiges Fahrverbot zukommt.
Zudem musste die Polizei drei Anzeigen wegen unzulässigen Überholens fertigen - darunter eine gegen den Fahrer einer Harley Davidson. Der 58-jährige Düsseldorfer hatte auf dem Südring in Fahrtrichtung Ratingen verbotswidrig gleich mehrere Fahrzeuge überholt und dabei ihm entgegenkommende Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet. Die Folgen für den Harley-Fahrer: Er musste ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro zahlen, außerdem erhält er einen Punkt in Flensburg.
Ein ebenfalls 58-jähriger Harley Davidson-Fahrer geriet auf der Friedrich-Ebert-Straße in Velbert in die Kontrolle des Krad-Fahrers - aber nicht, weil der Velberter zu schnell war, sondern weil sein Motorrad deutlich zu laut war: So hatte der Mann den Schalldämpfer seiner Maschine derart umgebaut, dass die durchgeführte Geräuschmessung vor Ort einen Wert von 113 Dezibel ergab - erlaubt ist ein Lärmbegrenzung von 77 Dezibel. Die Konsequenz: Die Betriebserlaubnis der Harley ist erloschen, der Mann darf erst wieder mit seiner Maschine fahren, wenn er sie nach Behebung einem Gutachter vorgeführt hat. Zudem wurde eine entsprechende Anzeige gefertigt.
Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell